Wer bezahlt die Lerntherapie?
Für die Finanzierung der Lerntherapie gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Privatzahler
In den meisten Fällen wird die Lerntherapie von den Eltern privat bezahlt. Hat das Kind eine Diagnose (z.B. Legasthenie, ADHS) können die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Krankenkasse
Obwohl Lese- und Rechtschreibstörung, isolierte Rechtschreibstörung und Rechenstörung medizinischen Diagnosen im ICD-11 sind und somit als Krankheit gelten, übernimmt die Krankenkassen nicht die Kosten einer Lerntherapie.
Wird beim Kind aber eine auditive und/oder visuelle Wahrnehmungsstörung festgestellt, kann über diesen „Umweg“ eventuell doch noch eine Kostenübernahme stattfinden.
Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)
Eltern, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, können auch vom Bildungspaket profitieren.
Hierfür wird ein Antrag gestellt, für den folgende Punkte erfüllt werden müssen:
- Der/die Lehrer/in muss zunächst einen Förderbedarf feststellen.
- Die Schule muss bestätigen, dass sie diese Förderung nicht selbst anbieten kann.
- Die Versetzung in die nächste Klasse muss nicht gefährdet sein. (Früher war das noch anders.)
Jugendamt
Eine Finanzierung über die Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII über das Jugendamt ist in meiner Praxis leider nicht möglich, deshalb gehe ich darauf auch nicht näher ein. Ansonsten wäre dies auch noch ein Weg, der übrigens einkommens-un-abhängig ist.
Ich informiere dich gern!
Wenn du Fragen zur Finanzierung hast, kannst du gerne KONTAKT mit mir aufnehmen.









